Neue Regeln beim Angebot von Takeaway-Speisen und Getränken: Was müssen Gastronomiebetriebe wissen?
Anbieter von Takeaway-Speisen und Getränken müssen künftig neben einer Einmalverpackung auch eine Mehrwegverpackung anbieten (§33, §34 VerpackG2). Dieses neue Gesetz gilt ab dem 01.01.2023 für Gastronomiebetriebe. Somit müssen also Restaurants, Kantinen, Caterer, Cafés, aber auch Tankstellen, welche Speisen zum Mitnehmen anbieten, auch nachhaltige Mehrwegverpackungen zur Verfügung stellen. Bei einem kleineren Betrieb mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche gelten andere Regeln. Hier finden Sie wertvolle Informationen dazu, was Sie als Gastronomiebetrieb beachten müssen: